Pflegesachverständige

Als Pflegesachverständige erstelle ich für Gerichte, Anwälte, Versicherungen und Kostenträger ein pflegefachliches korrektes Pflegegutachten.

pflegesachverständige sabrina berger
beraten

Erstkontakt und Beratung

Sie können mit mir gerne in Kontakt treten und ich berate Sie gerne

Analyse aller Dokumente und Fakten

Ich trage alle Dokumente und Umstände zusammen. Anschließend prüfe ich alle relevanten Fakten gewissenhaft nach bestehenden Vorgaben

Erstelle eines professionellen Gutachtens

Anfertigung eines Gutachtens

Ich erstelle für Sie ein umfangreiches und professionelles Gutachten nach den bestehenden Bestimmungen

Verifizierter Sachverständiger

Aufgaben und Tätigkeiten von Pflegesachverständigen: Überblick über die Arbeit von Experten in der Pflege

Pflegesachverständige sind Experten, die in der Pflege tätig sind und die Qualität der Pflege überprüfen. Sie bewerten die Pflegebedürftigkeit von Menschen, beraten Pflegebedürftige und deren Angehörige und erstellen Pflegepläne. Sie arbeiten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und bei Pflegeversicherungen. Sie können auch als Gutachter tätig werden, um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege zu lösen.

Was machen sie als Gutachter

Als Gutachter in der Pflege arbeiten Pflegesachverständige unabhängig und neutral. Sie untersuchen Fälle, in denen es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege geht, und erstellen darauf basierend ein Gutachten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Pflegebedürftige Person oder deren Angehörige sich über die Qualität der Pflege beschweren, oder wenn es um die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung geht. In ihrem Gutachten beschreiben sie die Pflegesituation, bewerten die Pflegebedürftigkeit und empfehlen gegebenenfalls Änderungen in der Pflege. Sie können auch als Gutachter in Gerichtsverfahren tätig werden und dort ihre Expertise zur Verfügung stellen.

Leistungen

Ich biete Gutachten zu

  • Krankenpflege nach SGB V
  • Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • Kausalitätsgutachten
  • Fragestellung zur Wundversorgung
  • Fragestellung zum Wohnumfeld sowie Hilfsmittelversorgung

Vergütung

Die Vergütung ist im Gesetz über die Vergütung von Gerichtssachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 bis M3 geregelt.

 

Über mich

Von 2009 bis 2022 arbeitete ich in stationären und ambulanten Pflege. In diesem langen Zeitraum sammelte ich umfangreiche Erfahrungen in sämtlichen Bereichen der Pflege. Ich bildete mich als praktische Altenpflegerin…