Was kostet die Pflegeberatung nach §7a SGB XI?
Das ist klar geregelt: Die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind für Sie vollständig kostenfrei – ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für die individuelle Pflegeberatung nach §7a berechne ich ein faires Pauschalhonorar, das Sie vor Beauftragung verbindlich erfahren – ohne versteckte Kosten. Gut zu wissen: Die Pflegekassen bieten eine allgemeine, kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI an – meine Beratung ist eine davon unabhängige, individuelle Privatleistung mit weitergehendem Umfang und fester Ansprechpartnerin. Sachverständigengutachten werden nach dem JVEG abgerechnet, dem gesetzlichen Vergütungsrahmen für Gerichtsgutachter.
Muss ich die Beratungseinsätze nach §37.3 wirklich wahrnehmen?
Ja – wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich). Versäumte Nachweise können zur Kürzung oder zum Entzug des Pflegegeldes führen. Ich erinnere Sie rechtzeitig und übernehme die Meldung an die Kasse.
Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft – was nun?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ich prüfe das MD-Gutachten fachlich, dokumentiere den tatsächlichen Hilfebedarf und erstelle bei Bedarf ein unabhängiges Gegengutachten – eine starke Grundlage für Widerspruch oder Klage.
Erstellen Sie auch Gutachten im Auftrag von Gerichten?
Ja. Als verbandsgeprüfte Sachverständige des DGuSV e. V. erstelle ich Gutachten für Sozialgerichte sowie Partei- und Gegengutachten für Kanzleien – methodisch nach den geltenden Begutachtungsrichtlinien, neutral und termintreu. Auf Wunsch stehe ich in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung.
Sind Sie wirklich unabhängig?
Ja – vollständig. Ich bin an keine Pflegekasse, keinen Pflegedienst und keine Einrichtung gebunden. Meine einzige Verpflichtung gilt der fachlichen Richtigkeit und den Menschen, die ich berate oder begutachte.
In welcher Region sind Sie tätig?
Pflegeberatung nach §7a und Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI biete ich im Großraum Augsburg an – inklusive Hausbesuchen. Als Pflegesachverständige bin ich für die Sozialgerichte München, Regensburg, Nürnberg, Bayreuth und Landshut tätig; Partei- und Gegengutachten sowie Aktenanalysen sind darüber hinaus bayernweit und per Video möglich.