Pflegesachverständige · Pflegeberatung · Anerkannte neutrale Beratungsstelle

Wenn es um Pflege geht, zählt ein Urteil, dem alle vertrauen: unabhängig, fundiert, menschlich.

Vom DGuSV verbandsgeprüfte Pflegesachverständige – tätig für die Sozialgerichte München, Regensburg, Nürnberg, Bayreuth und Landshut – sowie neutrale Pflegeberatung nach §7a SGB XI und Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI im Großraum Augsburg.

Neutral & unabhängig: keine Bindung an Pflegekassen, Pflegedienste oder Einrichtungen.

Die Ausgangslage

Pflege wirft Fragen auf – und oft steht viel auf dem Spiel.

Ob Pflegegrad, Leistungsansprüche oder Streitfall vor Gericht: Ohne fachlich fundierte, unabhängige Einschätzung bleiben Betroffene und Verfahrensbeteiligte im Unklaren.

Pflegegrad zu niedrig – oder abgelehnt?

Viele Erstbescheide der Pflegekassen bilden den tatsächlichen Hilfebedarf nicht ab. Betroffene verzichten dadurch auf Leistungen, die ihnen zustehen.

Dschungel aus Anträgen und Paragraphen

Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel: Angehörige stehen oft allein vor einem komplexen Leistungssystem – meist in einer ohnehin belastenden Situation.

Streitfälle brauchen belastbare Gutachten

Sozialgerichte und Rechtsanwälte benötigen nachvollziehbare, methodisch saubere Pflegegutachten, die einer kritischen Prüfung standhalten.

Die Lösung

Eine Expertise – zwei Perspektiven. Wählen Sie Ihre.

§7a SGB XI

Pflegeberatung – neutral & individuell

Umfassende Beratung zu allen Leistungen der Pflegeversicherung: Ich kläre, was Ihnen zusteht, und begleite Sie bei Anträgen und Entscheidungen.

  • Pflegegrad-Antrag & Höherstufung
  • Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege, Hilfsmittel

Faires Pauschalhonorar – Sie kennen die Kosten vor Beauftragung.

§37 Abs. 3 SGB XI · Anerkannte Beratungsstelle

Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug

Die verpflichtenden Beratungsbesuche – bei Ihnen zu Hause im Großraum Augsburg, wertschätzend und auf Augenhöhe. Ich sichere die Qualität der Pflege und stärke pflegende Angehörige.

  • Termingerechte Nachweise für die Pflegekasse
  • Praktische Tipps für den Pflegealltag
  • Früherkennung von Überlastung

Für Sie kostenfrei – die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Vorbereitung

MD-Begutachtung: gut vorbereitet statt überrumpelt

Ich bereite Sie gezielt auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor – damit Ihr tatsächlicher Hilfebedarf sichtbar wird.

  • Pflegetagebuch & Dokumentation
  • Simulation der Begutachtungssituation
  • Auf Wunsch: Begleitung beim Termin

Transparentes Pauschalhonorar nach Aufwand – Angebot vorab.

Widerspruch

Widerspruch & Gegengutachten

Bescheid zu niedrig ausgefallen? Ich prüfe das MD-Gutachten fachlich, erstelle fundierte Stellungnahmen und begleite Sie im Widerspruchsverfahren.

  • Fachliche Prüfung des Kassen-Gutachtens
  • Unabhängiges Pflegegutachten
  • Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt möglich

Transparentes Pauschalhonorar – verbindliches Angebot vor Beauftragung.

Ergänzend: Im Großraum Augsburg biete ich auch Alltagsbegleitung an – etwa Begleitung zu Arzt-, Apotheken- und Behördenterminen oder Unterstützung bei Anträgen und Schriftverkehr. Sprechen Sie mich bei Bedarf einfach an.

Wohnraumanpassung (§40 SGB XI): Ob Treppenlift, Badumbau oder Türverbreiterung – ich berate zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und begleite den Zuschussantrag bei Ihrer Pflegekasse (bis zu 4.180 € je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1). Wichtig: Der Antrag muss vor Umbaubeginn bewilligt sein – genau dabei unterstütze ich Sie. Auf Wunsch nenne ich Ihnen bewährte Umsetzungspartner; die Wahl des Anbieters bleibt selbstverständlich frei.

So arbeiten wir zusammen

In vier Schritten zu Klarheit.

  1. Erstgespräch

    Der erste Schritt: Sie schildern Ihre Situation, gemeinsam klären wir den Bedarf – telefonisch oder vor Ort.

  2. Analyse

    Sichtung von Bescheiden, Gutachten und Unterlagen; bei Bedarf Hausbesuch zur Erhebung des Pflegebedarfs.

  3. Gutachten / Beratung

    Sie erhalten ein fundiertes Gutachten bzw. einen klaren Beratungsfahrplan – verständlich und belastbar.

  4. Begleitung

    Auf Wunsch begleite ich Sie weiter: im Widerspruch, vor Gericht oder in der laufenden Pflege­situation.

Sabrina Berger, Pflegesachverständige und Inhaberin
Siegel: DGuSV geprüft – Verifizierte Sachverständige
Über mich

Fachliche Tiefe trifft echte Zugewandtheit.

Pflege ist Vertrauenssache. Als Pflegesachverständige und Pflegeberaterin verbinde ich langjährige Praxiserfahrung mit einem klaren Anspruch: Jede Einschätzung muss fachlich einwandfrei sein – und jeder Mensch verdient, verstanden zu werden.

  • Verbandsgeprüfte Sachverständige & Gutachterin im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband e. V. (DGuSV)
  • Anerkannte neutrale Beratungsstelle für Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
  • Pflegeberatung nach §7a SGB XI – neutral und trägerunabhängig
  • Erstellung von Gerichts-, Partei- und Gegengutachten im Pflegerecht
Stimmen

Was Klientinnen und Klienten berichten.

★★★★★
Frau Berger beratet mich und meine Frau sehr kompetent und äußerst zuverlässig. Sie weiß bei jeder Lebenslage Rat und Hilfe. Ich kann Ihre Beratung uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was kostet die Pflegeberatung nach §7a SGB XI?
Das ist klar geregelt: Die Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI sind für Sie vollständig kostenfrei – ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Für die individuelle Pflegeberatung nach §7a berechne ich ein faires Pauschalhonorar, das Sie vor Beauftragung verbindlich erfahren – ohne versteckte Kosten. Gut zu wissen: Die Pflegekassen bieten eine allgemeine, kostenlose Pflegeberatung nach §7a SGB XI an – meine Beratung ist eine davon unabhängige, individuelle Privatleistung mit weitergehendem Umfang und fester Ansprechpartnerin. Sachverständigengutachten werden nach dem JVEG abgerechnet, dem gesetzlichen Vergütungsrahmen für Gerichtsgutachter.
Muss ich die Beratungseinsätze nach §37.3 wirklich wahrnehmen?
Ja – wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet (bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich). Versäumte Nachweise können zur Kürzung oder zum Entzug des Pflegegeldes führen. Ich erinnere Sie rechtzeitig und übernehme die Meldung an die Kasse.
Der Pflegegrad wurde abgelehnt oder zu niedrig eingestuft – was nun?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ich prüfe das MD-Gutachten fachlich, dokumentiere den tatsächlichen Hilfebedarf und erstelle bei Bedarf ein unabhängiges Gegengutachten – eine starke Grundlage für Widerspruch oder Klage.
Erstellen Sie auch Gutachten im Auftrag von Gerichten?
Ja. Als verbandsgeprüfte Sachverständige des DGuSV e. V. erstelle ich Gutachten für Sozialgerichte sowie Partei- und Gegengutachten für Kanzleien – methodisch nach den geltenden Begutachtungsrichtlinien, neutral und termintreu. Auf Wunsch stehe ich in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung.
Sind Sie wirklich unabhängig?
Ja – vollständig. Ich bin an keine Pflegekasse, keinen Pflegedienst und keine Einrichtung gebunden. Meine einzige Verpflichtung gilt der fachlichen Richtigkeit und den Menschen, die ich berate oder begutachte.
In welcher Region sind Sie tätig?
Pflegeberatung nach §7a und Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI biete ich im Großraum Augsburg an – inklusive Hausbesuchen. Als Pflegesachverständige bin ich für die Sozialgerichte München, Regensburg, Nürnberg, Bayreuth und Landshut tätig; Partei- und Gegengutachten sowie Aktenanalysen sind darüber hinaus bayernweit und per Video möglich.
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    Bitte übermitteln Sie über dieses Formular keine detaillierten Gesundheitsangaben – diese besprechen wir im persönlichen Gespräch.

    © 2026 Sabrina Berger · Pflegesachverständige für die Sozialgerichte München, Regensburg, Nürnberg, Bayreuth & Landshut · Pflegeberatung & Beratungseinsätze im Großraum Augsburg

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